Einreiseformalitäten für touristische Reisen nach Russland

Deutsche und ausländische Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass und ein Touristenvisum für die Dauer des Aufenthaltes in Russland.

My Colours Travel besorgt Ihnen gerne die erforderlichen Visa und benötigt hierzu von jedem Reisenden spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn folgende Unterlagen:

1. den original Reisepass – gültig mind. 3 Monate nach Ausreise (Im Reisepass/Kinderausweis müssen noch mindestens 2 Seiten frei sein, um das Visum einkleben zu können)

2. einen vollständigen und sorgfältig in BLOCKSCHRIFT oder am PC ausgefüllten Visumantrag

3. ein biometrisches Passbild Format 3,5 x 4,5 cm, nicht älter als ein Jahr (im Original). Das Passfoto darf den Antragsteller nicht im Seitenprofil sowie mit Sonnenbrille, getönter Brille oder Mütze zeigen. Ablichtungen werden nicht akzeptiert.

4. ein ausgefülltes Reisekrankenversicherungsformular (bitte nicht an den Visumantrag heften!) mit Reisekrankenversicherungsnachweis der Versicherung – siehe Informationsblatt.
Die Reisekrankenversicherung können Sie hier abschließen.

Prüfen Sie das ausgestellte Visum sofort nach Erhalt des Reisepasses!

Achtung:
ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.

1.Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum usw.).

2.Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
•(bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
•(bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
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Die Visumgebühren, die vom russischen Konsulat festgelegt werden, sind von der Bearbeitungszeit abhängig (es handelt sich um reine Bearbeitungszeiten im Konsulat, ohne Postweg und Bearbeitung in unserem Büro).
Die Berechnung der Visum-Bearbeitungsgebühren erfolgt zusätzlich zum Reisepreis.

Touristenvisum normal: Bearbeitung 14 Kalendertage 55 € pro Person
Ihre Unterlagen müssen bei uns 1 Woche vor dem Beantragungstag angekommen sein.

Expressvisum: Bearbeitung 3 Kalendertagen 130 € pro Person

Gebühren für Staatsangehörige anderer Länder auf Anfrage.

Bei der Zusendung Ihrer Unterlagen an uns legen Sie bitte noch einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit Ihrer Adresse bei (Briefmarken möglich), damit wir Ihnen den visierten Reisepass zurück senden können.

Bitte beachten Sie, dass für Staatsangehörige anderer Nationalitäten nur dann ein Visum in Deutschland eingeholt werden kann, wenn diese eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Eventuelle Mehrkosten für Staatsangehörige anderer Nationalitäten werden gesondert berechnet.
Bitte beachten Sie, dass amerikanische Staatsbürger einen zusätzlichen Visumantrag (VISA APPLICATION – mit Passbild) ausfüllen müssen, den wir Ihnen bei Bedarf gerne zuschicken.

Für die Einreise von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren ist ebenfalls 1 Passbild erforderlich. Sie benötigen keinen eigenen Visumantrag, sofern sie mit Bild im Reisepass (Familienpass) der Eltern und im Visumantrag eines begleitenden Elternteils eingetragen sind.
Sollten sie nicht im Reisepass eingetragen sein, ist für sie ein Visum wie in 2. und 3. angegeben in Verbindung mit dem Kinderausweis (Passersatz) kostenpflichtig zu beantragen.

Als Reiseveranstalter haftet "My Colours Travel" nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang durch die Konsularstellen, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa- und sonstigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus dem Nichtbefolgen ergeben, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich einzelne Bestimmungen erst nach Buchung ändern.
Die Nichteinhaltung der Einreisevorschriften durch den Reisenden oder die nicht rechtzeitige Erteilung eines Visums durch Verschulden des Reisenden, berechtigt den Reiseveranstalter zur kostenpflichtigen Stornierung der Buchung.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Ihre My Colours Travel

Stand: Januar 2011